Kosten

Leider werden die Kosten für eine lerntherapeutische Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen.  In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit, nach § 35a SGB VIII eine vom Jugendamt finanzierte Förderung zu erhalten, wenn die Lernprobleme so gravierend sind, dass dadurch dem Kind eine seelische Behinderung droht. Da ich mit dem Jugendamt Dortmund zusammen arbeite, kann in diesen Fällen eine Förderung bei mir in der Praxis stattfinden. Da die Möglichkeiten der Kostenübernahme je nach Jugendamt sehr unterschiedlich sind, sollten Sie sich bei Ihrem jeweiligen Jugendamt bzw. Sachbearbeiter erkundigen, ob dies auch für Sie und Ihr Kind eine Option sei.

In den meisten Fällen ist die Lerntherapie jedoch eine Selbstzahlerleistung, sie muss also privat getragen werden. Der Stundensatz liegt bei mir bei 52,- € für 50 Minuten, so dass von einem durchschnittlichen monatlichen Aufwand von 208,- € (bei vier Therapieeinheiten im Monat) auszugehen ist. Sie erhalten von mir monatlich Rechnungen, die Sie unter bestimmten Bedingungen bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen können.        

Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

 

 
 
 
 
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